Bestattungsvorsorge
Ihre Vorsorge ist unsere Verantwortung
Bestattungsvorsorge sichert eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen. Unser Team unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Planen Sie rechtzeitig und sichern Sie Ihre Familie ab. Unterstützt werden wir dabei durch unseren Partner Treuhand.
Klären Sie schon heute wichtige Fragen
- Welche Bestattungsart ist Ihre?
- Wie soll Ihr Sarg oder Ihre Urne aussehen?
- Wo möchten Sie Ihre letzte Ruhe finden?
- Möchten Sie Ihren Angehörigen die Möglichkeit eines Abschieds gewähren?
- Wünschen Sie eine Trauerfeier?
- Soll eine Rede gehalten werden?
- Haben Sie spezielle Musikwünsche?
Wer heute schon an morgen denkt, entlastet Angehörige psychisch und finanziell. Sorgen Sie deshalb schon zu Lebzeiten dafür, dass zu Trauer und Schmerz Ihrer Lieben nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Bestattungsvorsorge.



Finanzielle Entlastung
Seit der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004 müssen Bestattungskosten privat getragen werden. Eine frühzeitige Vorsorge entlastet Ihre Angehörigen und sichert die benötigten Mittel zweckgebunden ab. Eine bewährte Lösung ist die Bestattungsvorsorge mit Treuhandeinlage.
Individuelle Gestaltung
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Wünsche im Voraus festlegen. Dies garantiert, dass Ihre Bestattung nach Ihren Vorstellungen verläuft und Ihre Familie nicht unter Zeitdruck entscheiden muss.
Rechtliche Sicherheit
Eine Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse. Ein rechtsverbindlicher Vertrag bei uns als Bestatter in Buchholz stellt sicher, dass alles nach Ihren Vorgaben erfolgt.
Seelische Entlastung
Die Gewissheit, dass alles geregelt ist, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen ein beruhigendes Gefühl. Ihre Familie kann sich in der Trauerzeit auf den Abschied konzentrieren.
Finanzielle Entlastung
Seit der Streichung des gesetzlichen Sterbegeldes im Jahr 2004 müssen Bestattungskosten privat getragen werden. Eine frühzeitige Vorsorge entlastet Ihre Angehörigen und sichert die benötigten Mittel zweckgebunden ab. Eine bewährte Lösung ist die Bestattungsvorsorge mit Treuhandeinlage.
Rechtliche Sicherheit
Eine Bestattungsvorsorge schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse. Ein rechtsverbindlicher Vertrag bei uns als Bestatter in Buchholz stellt sicher, dass alles nach Ihren Vorgaben erfolgt.
Individuelle Gestaltung
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Wünsche im Voraus festlegen. Dies garantiert, dass Ihre Bestattung nach Ihren Vorstellungen verläuft und Ihre Familie nicht unter Zeitdruck entscheiden muss.
Seelische Entlastung
Die Gewissheit, dass alles geregelt ist, gibt Ihnen und Ihren Angehörigen ein beruhigendes Gefühl. Ihre Familie kann sich in der Trauerzeit auf den Abschied konzentrieren.
Bestattungsvorsorge mit einer sicheren Treuhandeinlage

Bei einer Treuhandeinlage wird der für die Bestattungsvorsorge vereinbarte Betrag auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto eingezahlt. Die Einzahlung kann als Einmalzahlung oder – nach entsprechender Vereinbarung – in Teilzahlungen erfolgen.
Für einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag sprechen unter anderem folgende Vorteile:
- Zweckgebundene und vom Vermögen des Bestattungsunternehmens getrennte Verwaltung
- Absicherung des eingezahlten Kapitals durch die Ausfallbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts
- Keine Gesundheitsprüfung und keine altersabhängigen laufenden Versicherungsbeiträge
- Jährlicher Kontoauszug über die Entwicklung des Treuhandvermögens
- Deutschlandweite Durchführung der vorgesehenen Bestattung
- Auszahlung nicht benötigter Gelder nach Abrechnung der Bestattung
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V. mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde zur Absicherung der für eine spätere Bestattung hinterlegten Gelder gegründet.
Die Treuhandeinlagen werden nach festgelegten Vermögensanlage-Richtlinien verwaltet. Das eingezahlte Kapital ist zusätzlich durch die Ausfallbürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts abgesichert. Hierüber erhalten Vorsorgende eine entsprechende Bürgschaftsbestätigung.
Über die Entwicklung des Treuhandvermögens informiert ein jährlicher Kontoauszug. Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der gutgeschriebenen Erträge grundsätzlich an das mit der Durchführung beauftragte Bestattungsunternehmen ausgezahlt und zur Erfüllung des vereinbarten Bestattungsvorsorgeauftrags verwendet. Nicht für die Bestattung benötigte Gelder werden nach der Abrechnung entsprechend den vertraglichen Bestimmungen ausgezahlt.
